19. Dezember 2016 

MobiTick: Schulbescheinigung erst ab 18 Jahren

DARMSTADT/BERGSTRASSE, Dezember 2016 (meli), Ab 1. Januar 2017 ist der Kauf von Schülerfahrkarten deutlich einfacher: Schüler und Auszubildende müssen bei einem Neuantrag erst ab ihrem 18. Geburtstag eine Bestätigung ihrer Schule oder Ausbildungsstätte vorlegen. Bislang war dies bereits ab dem 15. Lebensjahr notwendig. Diese Regelung gilt insbesondere auch für das MobiTick, die beliebte Jahreskarte für Schüler und Auszubildende im Dadina-Gebiet. Mehr Informationen zum Mobitick gibt es im Internet unter www.mobitick.heagmobilo.de.