Alsbach-Hähnlein, Gesundheit-Beauty-Wellness

Es wird weiter mit Hochdruck an dem Erhalt der ärztlichen Versorgung in Hähnlein gearbeitet. Foto: fotolia
08. Oktober 2019 

Ärztliche Versorgung in Alsbach-Hähnlein

ÄGiVO lässt gesetzte Frist verstreichen

ALSBACH-HÄHNLEIN, Oktober 2019 (meli), Auch nachdem die Gemeinde Alsbach-Hähnlein die gegenüber der Ärztlichen Genossenschaft im Vorderen Odenwald (ÄGiVO) abgegebene Zusage zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zweimal auf deren Wunsch nachgebessert hat, liegt zum Stichtag 30.09.2019 keine schriftliche Annahmeerklärung der ÄGiVO vor.

Aber der Reihe nach: Am 12. Februar 2019 erklärte sich die Gemeindevertretung bereit, eine Unterstützung in Form eines Darlehens zum Aufbau und Betrieb eines MVZ zu gewähren, damit die ärztliche Versorgung, insbesondere des Ortsteils Hähnlein, auch zukünftig gewährleistet werden kann.

Auf Wunsch des potentiellen Partners kam die Gemeinde mit dem Beschluss vom 12. März 2019 der ÄGiVO weiter entgegen, in dem ein Zuschuss für die Weiterentwicklung und den Betrieb eines MVZ in Höhe von 15%, maximal 60.000,00 EUR zugesagt wurde. Die Auszahlung des Betrages war an die Kreditzusage einer Bank für den Betrieb eines MVZ geknüpft, welche bis zum 31. Mai 2019 hätte vorgelegt werden sollen.

Aber auch dies entsprach nicht den Vorstellungen der ÄGiVO. Anfang August erwartete man weitere Zugeständnisse. In ihrer Sitzung am 27.8.2019 hat sich die Gemeindevertretung erneut mit der Thematik beschäftigt und entschied, den Betrag ohne Deckelung in voller Höhe zu gewähren. Auf die Kreditzusage der Bank wurde ebenfalls verzichtet. Da die Kommune aber mit öffentlichen Geldern arbeitet, war eine Absicherung dieses Zuschusses unabdingbar und wurde ersatzweise in Form einer Bankbürgschaft, jedoch linear fallend, gefordert.

Dies sei ihr, so die ÄGiVO im weiteren Verlauf, jedoch nicht möglich. Ersatzweise wurde eine Raumsicherungsübereignung angeboten, was jedoch nicht die Sicherheit gibt, die eine Bankbürgschaft darstellen würde.

Die Nichtannahme des Angebotes wurde dem Bürgermeister der Gemeinde Alsbach-Hähnlein, Sebastian Bubenzer, bereits telefonisch angekündigt. „Im Interesse unserer Bevölkerung bedauere ich diese Entwicklung sehr“, so der Rathauschef, „auch, dass wir aufgrund der langen Prozesse innerhalb der ÄGiVO ein halbes Jahr verschenkt haben.“

Bubenzer weiter: „Ich kann der Bürgerschaft versichern, dass der Gemeindevorstand auch weiterhin mit Hochdruck an einer Lösung arbeitet, erste Gespräche wurden bereits geführt. Außerdem bleibt die Praxis von Frau Dr. Vock, wie von ihr mitgeteilt, weiterhin geöffnet. Laut ihrer Auskunft bekommt sie im 1. Halbjahr 2020 zusätzliche Unterstützung durch eine weitere Ärztin. Wie in den vergangenen Monaten praktiziert, wird der Gemeindevorstand für Transparenz sorgen und zeitnah über die weiteren Schritte informieren.“