08. April 2020 

Haushaltssperre beschlossen

Reaktion auf wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Krise

SEEHEIM-JUGENHEIM, April 2020 (meli), Der Gemeindevorstand hat am 30. März den Erlass einer Haushaltsperre für das laufende Haushaltsjahr ab dem 1. April beschlossen. Damit soll rechtzeitig den wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie entgegengewirkt werden, da bei fast gleichen Ausgaben erheblich weniger Einnahmen zu erwarten sind. Als Reaktion auf die außergewöhnlichen Belastungen in Wirtschaft und Gesellschaft durch die Corona-Krise hat die Gemeinde neben großzügigen Stundungsregelungen ab April die KiTa-Beiträge ausgesetzt.

„Es gilt jetzt für uns als Gemeindeverwaltung, schnell und unbürokratisch zu helfen. Die Aussetzung der KiTa-Beiträge bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs stellt für Familien eine große Entlastung dar. Durch Stundungen etwa bei Gewerbesteuer oder Gemeindeabgaben können wir dazu beitragen, das Überleben von Firmen zu ermöglichen und die Wirtschaft weiter am Laufen zu halten“, so Bürgermeister Alexander Kreissl. „Dies alles müssen wir aber kompensieren.“

Trotz gerade erst erfolgter Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde wurde daher die Ausführung des Haushaltsplanes 2020 durch den Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 107 HGO eingeschränkt.

Konkret wurde Folgendes beschlossen:

1.         Für die Inanspruchnahme aller Aufwandspositionen, das heißt bei allen Haushaltsausgabeansätzen im Ergebnishaushalt, die nicht durch Tarifrecht beziehungsweise durch gesetzliche Vorgaben und durch vertragliche Verpflichtungen gebunden sind, sind jeweils 10 Prozent im laufenden Haushaltsvollzug einzusparen. Über die Freigabe der gesperrten Mittel entscheidet bis zur Summe von 5.000 € der Bürgermeister und darüber hinaus der Gemeindevorstand. Dies betrifft insbesondere sämtliche „freiwilligen Leistungen“.

2.         Für investive Auszahlungen im Finanzhaushalt gilt:

Es muss in jedem Einzelfall vor Umsetzung einer Maßnahme geprüft werden, ob jede Einsparungsmöglichkeit konsequent ausgeschöpft wurde, damit diese so kostengünstig wie möglich erfolgt. Zudem ist bei Investitionen nach § 12 GemHVO auch eine Berechnung jährlicher Folgekosten nachzuweisen und dass die rechtzeitige Bereitstellung der Deckungsmittel gesichert ist.

Nicht betroffen sind die bereits begonnenen Investitionen für den Neubau der Sport- und Kulturhalle, die Sanierung des Feuerwehrstützpunktes und die Investitionen in die Erweiterung /Verbesserung der KiTa-Betreuungsangebote.

3.         Im Stellenplan Teil B werden die Besetzung einer neu geschaffenen EDV-Stelle sowie die zusätzliche Stelle im „Grundstücks- und Gebäudemanagement“ gesperrt.

„Trotz dieser Haushaltssperre bleiben wir als Gemeinde weiterhin handlungs- und gestaltungsfähig“, erklärt Alexander Kreissl. „Es gilt jedoch genau zu prüfen, was notwendig ist und weiter die Einnahmensituation im Blick zu behalten. Je nach Lage kann die Sperre auch jederzeit wieder aufgehoben werden.“

Der Bürgermeister hat die Mitarbeiter der Verwaltung umgehend über die Haushaltssperre informiert. „Die Sperre bedeutet zwar eine Beschränkung, nichtsdestotrotz sollten wir weiter mit vollem Einsatz an den vor uns liegenden Aufgaben arbeiten.“