05. Februar 2020 

Kontrollen des ruhenden Verkehrs und Geschwindigkeitsmessung in der Stadt Zwingenberg

ZWINGENBERG, Februar 2020 (ma), In den Medien wird zur Zeit über die Auswirkungen eines Beschlusses des OLG Frankfurt berichtet, nachdem Verwarnungs- und Bußgeldbe-scheide nicht rechtmäßig sind, wenn sie durch Mitarbeiter privater Firmen erstellt wurden. Die Stadt Zwingenberg nimmt die daraus resultierenden Nachfragen von Bürgern zum An-lass darauf hinzuweisen, dass die beiden städtischen Hilfspolizeibeamten bei der Stadt Zwingenberg angestellt sind und zudem die nötige Ausbildung und Weiterbildung zum Ver-folgen von Ordnungswidrigkeiten, sowohl im ruhenden Verkehr, als auch bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen ausweisen können.