25. November 2018 

Parken an Ladesäulen in Seeheim-Jugenheim nicht gestattet

SEEHEIM-JUGENHEIM, November 2018 (meli), An drei öffentlichen Ladestationen – in der Saarstraße und an der Haltestelle „Ludwigstraße“ in Jugenheim sowie auf dem Parkplatz hinter der Sport- und Kulturhalle in Seeheim – kann man sein Elektrofahrzeug mit Strom versorgen. Immer häufiger kommt es allerdings vor, dass die Halter ihr Fahrzeug nach dem Ladevorgang längere Zeit stehen lassen und den Platz an der Ladesäule als Parkplatz nutzen. Nicht nur, dass in einem solchen Fall anderen Besitzern von E-Automobilen die Möglichkeit zum Strom-Tanken verwehrt wird: Das Parken an Ladesäulen stellt eine Missachtung des Parkverbots dar und wird mit einem Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro belegt, informiert das Ordnungsamt der Gemeinde.