Darmstadt, Garten-Natur-Tiere

Die Asservatenkammer beim RP Darmstadt ist voller illegaler Tierpräparate. Foto: RP Darmstadt
03. März 2017 

Tag des Artenschutzes: RP klärt über Tätigkeit in Südhessen auf

DARMSTADT, März 2017 (meli), Am 3. März 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen unterzeichnet. Seit 2013 wird deshalb alljährlich am 3. März weltweit der Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day) begangen. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist in Südhessen damit betraut, die Einhaltung des Abkommens zum Schutz wildlebender Tiere und seltener Pflanzen vor illegalem Handel zu überwachen.

Aufgabe des RP Darmstadt ist unter anderem die Kontrolle des Handels in Südhessen, die Beschlagnahme und Einzie-hung von illegal gehandelten Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnissen sowie die Erteilung von Vermarktungsgenehmigungen. Denn Handel und Haltung seltener Arten sind nicht per se verboten – entscheidend ist deren legale Herkunft. Und private Halter haben eine Meldepflicht, die ebenso für Umzug, Abgabe oder Tod eines Tieres gilt. Das RP fungiert hier gewissermaßen als „Einwohnermeldeamt“ für geschützte Tiere.

Die Regeln entwickeln sich ständig weiter: Seit Jahresbeginn gelten für zahlreiche Arten strengere Schutzvorschriften. So genießen etwa Graupapageien Höchstschutz. Auf der Website des RP gibt es unter „Internationaler Artenschutz“ alle relevanten Informationen zum Thema, etwa woran man legal gehandelte Lebendtiere erkennt, welche Hölzer ge-schützt sind und was es im Bereich der Pflanzen im In- und Ausland zu beachten gilt. Außerdem gibt es unter dem Motto „Artenschutz geht alle an“ einen Flyer zum Thema, der dort heruntergeladen werden kann.

Lebende Wildtiere und Pflanzen aus dem Urlaub mitzubringen ist offensichtlich tabu. Doch jeder hat schon einmal ein paar tote Muscheln aus dem Urlaub mit nach Hause gebracht. Und was ist mit Teilen, Präparaten und Erzeugnissen von seltenen und deshalb streng geschützten Tieren? Etwa Elfenbeinschnitzereien auf hiesigen Märkten, dem geerbten Pelz von Oma und im Südsee-Urlaub angebotenem Korallenschmuck? Hier wissen die Artenschutz-Experten vom RP Darmstadt Rat. Ein Anruf beim RP Darmstadt erspart möglicherweise viel Ärger und hohe Kosten im Falle einer Strafe (Service-Telefon: 06151/126580).

Die Asservatenkammer des RP in Darmstadt ist voll von ausgestopften Tieren und seltenen Hölzern – denn was die Ar-tenschutz-Behörde des Landes aus dem Verkehr zieht, wird dort erst einmal gelagert. Vor einem Jahr wurde die „Kammer des Grauens“ wieder einmal geleert, um Platz für neue Funde zu schaffen. Schließlich treffen hier ständig auch Verkaufsstücke von Flohmärkten oder aus dem illegalen Internet-Handel ein. Offenbar ist vielen Menschen auch mehr als 40 Jahre nach Inkrafttreten des Artenschutzabkommens nicht bewusst, was hierzulande erlaubt ist und was nicht.