09. April 2019 

Testphase: Temporäre Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer

BENSHEIM, April 2019 (meli), Die Idee stammt aus dem „Bürgerdialog 2030“ und diese Idee mündet jetzt in einer ersten Testphase: Ab Montag (1. April) wird die Fußgängerzone in der Zeit von 20 bis 8 Uhr für den Radverkehr geöffnet. Die Testphase soll bis 30. September andauern. Während der kommenden sechs Monate werden die Erfahrungen und Beobachtungen in dieser Zeit dokumentiert. Flankiert von Befragungen der Bürger, Anwohner und Geschäftsinhaber will sich die Stadtverwaltung ein Bild davon machen, wie sich die Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer zu den festgelegten Stunden auswirkt. Das freigegebene Gebiet erstreckt sich über die komplette Hauptstraße und die jeweiligen Querungen.

Trotz der Öffnung bleibt das Gebiet weiterhin Fußgängerzone, und somit haben Fußgänger dort Vorrang. Das Radfahren ist nur im Schritttempo (maximal 10 km/h) erlaubt. Der sogenannte von den Radfahrern einzuhaltende Schutzraum für Fußgänger beträgt 1,50 Meter. Generell gilt immer: Ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer, zu denen auch frühmorgens der Lieferverkehr zählt, sollte immer oberstes Gebot sein.