Meldepflicht für persönliche Schutzausrüstungen und weitere Produkte in Hessen
DARMSTADT/WIESBADEN, April 2020 (meli), Am 2. April 2020 hat die Hessische Landesregierung eine Meldepflicht für Bestände von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), Medizinprodukten und Flüssigkeiten zur Desinfektion eingeführt. Die Meldepflicht gilt für Einrichtungen und Privatpersonen aller denkbaren Branchen und Wirtschaftszweige, die diese Produkte herstellen, für die Weitergabe an andere oder zur eigenen Verwendung bevorraten oder mit ihnen Handel treiben. Ausgenommen sind nur Behörden und Dienststellen des Landes Hessen. Anknüpfungspunkt für die Meldepflicht ist dabei allein der Besitz der genannten Produkte in bestimmten Mengen.
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