30. Mai 2019 

Ab 1. Juni gilt das Dieselfahrverbot auf zwei Abschnitten von Heinrich- und Hügelstraße

Eine vorübergehende Maßnahme – dauerhaft setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die Verkehrswende – Die Innenstadt bleibt gut erreichbar

DARMSTADT, Mai 2019 (meli), Darmstadts Luft wird immer sauberer; die Messwerte der Luftschadstoffe sinken kontinuierlich. Dies gilt jedoch nicht für die ganze Stadt. An zwei Stellen überschreitet die Stickstoffdioxidbelastung den zulässigen Grenzwert, so dass das Land Hessen in der dritten Fortschreibung seines Luftreinhalteplans für Darmstadt dort zwei streckenbezogene Durchfahrtverbote vor allem für ältere Dieselfahrzeuge angeordnet hat. Ab Samstag, 1. Juni 2019, dürfen ein 330 Meter langer Abschnitt der Hügelstraße (westliche Tunnelausfahrt) sowie ein 640 Meter langer Abschnitt der Heinrichstraße (zwischen Karl- und Heidelberger Straße) von Dieselautos der Normen 1 bis 5 und Benzinern der Normen 0 bis 2 nicht mehr befahren werden. Dies gilt entsprechend auch für Busse und Lastwagen.

„Wir setzen damit die Vorgaben des Luftreinhalteplans um, die auf einer Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Verbänden Deutsche Umwelthilfe und VCD beruhen. Der Luftreinhalteplan enthält zudem die Maßnahmen, die die Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrem Green-City-Plan beschlossen hat und die erkennbar bereits ihre Wirkung entfalten“, erklärt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Das Dieselfahrverbot wollten wir nicht, und wir halten es weiterhin für unangemessen. Gleichwohl – oberste Priorität hat die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürgern. Die seit Jahren sinkenden Werte zeigen, dass wir insgesamt verantwortlich handeln. Dies gelingt durch die Steigerung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV am Gesamtverkehr.“

Die Durchfahrverbote, die jetzt in Kraft treten, sind nicht als Dauereinrichtung gedacht. Dies betonen OB Partsch und die Umweltdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Barbara Akdeniz, ausdrücklich. „Das Ziel des Durchfahrverbots ist ja, dass die Stickstoffdioxidbelastung in der Heinrich- und der Hügelstraße rasch unter den offiziellen Grenzwert von 40 Mikrogramm fallen“, sagt Akdeniz. „Auf diese Marke bewegen wir uns kontinuierlich hin. Sowie der Grenzwert unterschritten wird, können die Fahrverbote wieder aufgehoben werden.“ Selbstverständlich werde Darmstadt aber am Leitbild der Verkehrswende festhalten – also der Reduzierung des automobilen Verkehrs insgesamt, zugunsten von mehr Mobilität durch Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Passagiere.

Die beiden Fahrverbote gelten also nur vorübergehend und nur auf den beiden genannten Straßenabschnitten, die entsprechend beschildert sind und kontrolliert werden. Die Absicht der Stadt sei, die Maßnahmen so zu gestalten, dass sich daraus möglichst wenig negative Folgen für Darmstadt ergeben, unterstreicht der OB. „Die Luft soll für alle besser werden und nicht für wenige schlechter“, so Partsch. „Wichtig ist zudem diese Nachricht: Die Darmstädter City bleibt uneingeschränkt erreichbar, das gilt auch für alle Parkhäuser und Tiefgaragen.“

Dies begrüßt auch Moritz Koch, Erster Vorsitzender des Citymarketing Darmstadt. „Für unsere Kunden und natürlich auch für den Handel selbst ist die Erreichbarkeit der Innenstadt von zentraler Bedeutung. Insofern sind wir zuversichtlich, dass die Maßnahmen der Stadt ihre Wirkung entfalten und die vorübergehenden Fahrverbote zeitnah wieder aufgehoben werden können. Parallel zu den bereits geplanten Maßnahmen halten wir ein vorausschauendes Baustellenmanagement zum Erhalt des Verkehrsflusses für zielführend.“

Handwerk und Gewerbe sollen durch die Maßnahmen des Luftreinhalteplans möglichst gering zusätzlich belastet werden, betont Oberbürgermeister Partsch – „hier geht es um einen Lebensnerv unserer Stadt“. Das Dieselfahrverbot ist mit einer Ausnahmeregelung verbunden. Ausnahmen können bei der Straßenverkehrsbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bessunger Straße 125, 64295 Darmstadt (Fax 06151 13 44 25, E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de) beantragt werden.