Bauen und Wohnen, Kreis Bergstrasse

Bickenbach lädt zu seinem 44. Weihnachtsmarkt ein. Foto: fotolia
07. November 2014 

Brandschutz und Sicherheit in der Gastronomie und auf (Weihnachts-) Märkten

Kostenlosen Info-Veranstaltung am 17. November im Palais von Hausen in Lorsch

LORSCH, November 2014 (meli), Gerade in der kalten Jahreszeit möchten Gastronomen und Standbetreiber eines Weihnachtsmarktes auch ihre Gästen und Kunden für ein langes Verweilen gewinnen. Damit dies gelingt, setzen Viele auch Heizgeräte wie Radiatoren oder Glühpilze ein, die für Wärme sorgen sollen. Nicht selten werden dabei die Gefahren, die von solchen Wärmequellen ausgehen, unterschätzt.

Auch in der Küche von Restaurants oder bei der Zubereitung von Speisen an Marktständen geht es häufig „heiß her“. Das Brandrisiko ist durch offene Gasflammen und heißes Fett in Fritteusen und auf Grills & Brätern besonders groß. Hoch gefährlich sind auch die Folgen. Kann doch jeder einzelne Brand die Gesundheit, den eigenen und benachbarte Stände oder gar die Existenz des gesamten Betriebes bedrohen. Und: Auch das Equipment hat sich weiterentwickelt. Die früher üblichen Löschpulver und -decken gelten inzwischen als veraltet und werden durch moderne Sprays ersetzt.

Die Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH lädt daher in Zusammenarbeit mit dem Erste Hilfe & Brandschutzservice Knecht alle Gastronomen und Standbetreiber mit Ihren Mitarbeitern und dem Standpersonal herzlich ein zu einer

Kostenlosen Info-Veranstaltung zum Thema Brandschutz und Sicherheit in der Gastronomie und auf (Weihnachts-)Märkten am Montag den 17.11.2014 um 18.30 Uhr im Palais von Hausen, Bahnhofstraße 18, 64653 Lorsch.

Der Brandschutz-Experte Thomas Knecht (www.ehbs-knecht.de) wird praktische Hinweise zur Vor-beugung im Brandschutz als auch zum richtigen Verhalten im Ernstfall vermitteln. Dabei stellt er gute Lösungen für das richtige Feuerlöschen vor und erklärt auch rechtliche Vorgaben für den Brandschutz in der Gastronomie. Gewerbliche Anbieter können diese Veranstaltung für ihre Mitarbeiter als die jährlich erforderliche „Unterweisung im Brandschutz“ bescheinigen zu lassen.