15. Januar 2016 

Schaufel und Besen im Wintereinsatz

Gemeinde erinnert: Gehwege frei halten

SEEHEIM-JUGENHEIM, Januar 2016 (meli), Bevor die ersten Schneeflocken fallen, erinnert die Gemeindeverwaltung die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücke an ihre Verpflichtung zur Schneeräumung. Die Bereiche vor den Grundstücken müssen so von Schnee und Eis geräumt werden, dass eine durchgängig benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Die Verpflichtung zur Räumung besteht zwischen 7 und 20 Uhr. Bei Schneefall ist die Räumung unverzüglich durchzuführen.

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfende Materialien zu verwenden. Zu beobachten ist immer wieder, dass große Mengen Schnee von den Gehwegen auf die Straße geschoben werden und dadurch die Fahrbahn eingeengt wird. Besonders erschwerend ist es, wenn in engen Straßen Kraftfahrzeuge abgestellt werden und dadurch kaum noch Platz für die Schneeräumung bleibt. Die Satzung kann auf der Internet­seite www.seeheim-jugenheim.de unter dem Pfad „Rathaus + Service“ und „Satzung“ herunter geladen werden.