Schöffen in Darmstadt gesucht!
Bewerbungen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2013 sind ab sofort möglich
DARMSTADT, März 2013 (meli), Mitte des Jahres 2013 werden die Schöffen- und Jugendschöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 gewählt. Hierfür sucht die Wissenschaftsstadt Darmstadt interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, eine ehrenamtliche Richtertätigkeit als Schöffe oder Jugendschöffe wahrzunehmen.
Während Schöffen in Erwachsenenstrafsachen vor dem Amts- oder Landgericht eingesetzt werden, sind Jugendschöffen in Jugendstrafsachen tätig. Als ehrenamtliche Richter wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Pro Jahr nehmen sie an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, interessierte Personen sollten über soziale Kompetenz sowie über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.
Derzeit stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahl zusammen. Anschließend bestimmt ein beim Amtsgericht Darmstadt gebildeter Wahlausschuss, welche Bewerber zu ehrenamtliche Richtern ernannt werden. Die Amtszeit der ernannten Schöffen und Jugendschöffen beträgt fünf Jahre.
Für die Bewerbung um Aufnahme auf die Schöffenvorschlagsliste (Erwachsenenstrafsachen) sowie auch für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen gilt eine Bewerbungsfrist bis 30. April 2013.
Bewerben um Aufnahme auf die Vorschlagslisten der Stadt Darmstadt können sich deutsche Staatsangehörige, die in Darmstadt wohnen und zu Beginn der Amtszeit (Stichtag 01.01.2014) mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sein werden. Zusätzlich zu den vorab benannten Anforderungen sollten interessierte Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt oder wer sich in Insolvenz befindet, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Stadt Darmstadt unter Verwendung entsprechender Formulare schriftlich bewerben. Bewerbungsformulare sind im Bürgerberatungs- und Informationszentrum, Stadtfoyer im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5 A, erhältlich.
Die Formulare können auch im Internet unter www.darmstadt.de über die Auswahl Rathaus/Bürgerservice/Dienstleistungen unter dem Stichwort „Schöffenliste“ oder „Jugendschöffen“ heruntergeladen werden.
Für Auskünfte und Informationen zum Schöffenamt (Erwachsenenstrafsachen) steht das Rechtsamt der Wissenschaftsstadt unter der Telefonnummer 13 32 43 oder per E-Mail unter rechtsamt@darmstadt.de zur Verfügung.
Auskünfte und Informationen zum Amt der Jugendschöffen gibt es beim das Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter der Telefonnummer 13 34 57 oder per E-Mail unter der Adresse kinderbetreuung@darmstadt.de
