15. Oktober 2017 

Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern

Vortrag von RA Martin Wahlers am 23. Oktober

BICKENBACH, Oktober 2017 (meli), Was geschieht, wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird, in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen wird und die Rente der/des Pflegebedürftigen zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreicht? Das Sozialamt wird in aller Regel sämtliche Verpflichtungen übernehmen, jedoch zugleich bestrebt sein, die unterhaltspflichtigen Kinder in Regress zu nehmen. Wie soll man sich bei ungerechtfertigten Regressansprüchen verhalten? Der Gang des Verfahrens und die Verhaltensweisen der Behörde werden in diesem Vortrag beschrieben, sodass die (zukünftigen) Unterhaltsverpflichteten in etwa sehen können, ob und ggfs. welche finanziellen Verpflichtungen auf sie zukommen können.

Vortrag von RA Martin Wahlers, Fachanwalt der Kanzlei Dingeldein Bickenbach
am 23.10.2017 um 19.00 Uhr
im Rathaus Bickenbach, Darmstädter Str. 7
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldung erwünscht bei Pia Wieczorek, Frauen- und Familienbüro der Gemeinde
Tel.: 06257/9330-33 oder pia.wieczore@bickenbach-bergstrasse.de