Darmstadt, Garten-Natur-Tiere

Die Untere Naturschutzbehörde des LaDaDi weißt darauf hin, dass der Rückschnitt in den Gärten bis Ende Februar abgeschlossen sein sollte.
05. Februar 2021 

Jetzt noch Gehölze schneiden

DARMSTADT-DIEBURG, Februar 2021 (meli), Seit einigen Tagen erfreuen uns die ersten Amseln in unseren Gärten wieder mit ihrem morgendlichen Gesang. Der Frühling scheint zu kommen, auch wenn es draußen noch kalt ist.

Die Untere Naturschutzbehörde des LaDaDi weist deshalb darauf hin, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur in den Monaten Oktober bis Februar zurückgeschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ werden dürfen. Es ist also höchste Zeit den Rückschnitt der Gartengehölze abzuschließen.

Ab März bis Ende September sind lediglich schonende Formschnitte, also der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses zulässig, diesen Zuwachs erkennt man oft an der helleren Blattfarbe. Dabei ist auf brütende Vögel besondere Rücksicht zu nehmen, eine Störung ist ab dem Beginn des Nestbaus verboten. Bei bekannten Standorten von Vogelnestern ist daher der Sommerschnitt mindestens bis auf die Zeit nach dem Ausfliegen der Jungvögel zu verschieben.

Bei Bäumen in unseren Gärten sind die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes wieder etwas anders. Das Fällen von Bäumen, die das Orts- bzw. Landschaftsbild prägen, ist nur mit einer Genehmigung der Naturschutzbehörde zulässig. Im Zweifel sollte man bei der Behörde nachfragen. Das kann viel Ärger ersparen.

Die Naturschutzbehörde empfiehlt die Gärten sehr naturnah zu gestalten. Vor allem sollten einheimische Gehölzarten gepflanzt werden, da unsere heimische Tierwelt an diese Arten angepasst ist und sie zum Überleben braucht.