27. Dezember 2015 

Kein Feuerwerk in der Innenstadt

BENSHEIM, Dezember 2015 (meli), Den bevorstehenden Jahreswechsel nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, wie schon in den vergangenen Jahren auf das in der Innenstadt geltende Feuerwerk-Verbot hinzuweisen. Grundlage sind gesetzliche Regelungen, die aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen und Unfällen, aber auch wegen des Brandschutzes erforderlich wurden. So ist laut der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot auch für die unmittelbare Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden (Reet- und Fachwerkhäusern).

Da der historische Stadtkern von Bensheim mit seinen Fachwerkbauten und denkmalgeschützten Gebäuden zweifelsohne ein gefährdeter Bereich ist, gilt für die Innenstadt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dieses Verbot betrifft den Stadtkern zwischen Promenadenstraße, Rinnentor, Neckarstraße, Heidelberger Straße, Friedhofstraße, Grieselstraße, Platanenallee, Nibelungenstraße und Rodensteinstraße.

Im Interesse einer vorbeugenden Gefahrenabwehrmaßnahme bittet das Team Ordnung, Verkehr und Soziales der Stadt um Beachtung und Verständnis.