16. Dezember 2016 

Kein Silvesterfeuerwerk in der Zwingenberg Altstadt

Zwingenberg, Dezember 2016 (fr), Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zwingenberg erinnert auch in diesem Jahr daran, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Altstadt inkl. der Scheuergasse verboten ist. Gemäß § 23 Abs. 1 der Sprengstoffverordnung vom 01, Oktober 2009 ist es generell verboten pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern, Kinder- und Senioren- und Altersheimen und auch Krankenhäusern abzubrennen. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Es wird deshalb an alle Bürger sowie Lokalbesitzer der dringende Appell gerichtet davon abzusehen in den vorgenannten gefährdeten Gebieten von Zwingenberg und Rodau (vor allem im Bereich der ev. Bergkirche und der Altstadt) pyrotechnische Gegenstände wie z. Bsp. Raketen, Heuler, Kracher etc. abzubrennen.

Ferner möchten wir alle Bewohner, besonders die Bewohner der Altstadt und der Fachwerkhausbesitzer, daran erinnern in der Silvesternacht vorsichtshalber alle Fenster und Dachluken geschlossen zu halten um einer evtl. Brandgefahr vorzubeugen.