Kind und Beruf
Informationen für Arbeitnehmerinnen zu Elternzeit und Teilzeit am 17. Oktober
ALSBACH-HÄHNLEIN, September 2014 (meli), Noch immer sind es vor allem Frauen, die häufig nach der Geburt eines Kindes vor der Frage stehen, wie sich Berufstätigkeit und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren lassen. Es gibt rechtliche Rahmenbedingungen, die hier Möglichkeiten für die Gestaltung in bestehenden Arbeitsverhältnissen bieten. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmerinnen sich rechtzeitig informieren, da eine Planung bereits vor der Geburt des Kindes sehr sinnvoll ist.
In dem Vortrag wird ein kurzer Überblick über die bestehenden Möglichkeiten gegeben, insbesondere werden auch die einzuhaltenden Formalien und Fristen erläutert. Besonders letzteres ist in der Praxis von großer Wichtigkeit, da häufig Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden und so Situationen entstehen können, in denen die Arbeitnehmerinnen keinen Handlungsspielraum mehr haben.
Inhalte:
• Überblick über Elternzeit
• Informationen zur Elternteilzeit
• kurzer Blick auf die Regelungen zum Elterngeld
• Teilzeit nach Elternzeit
Referentin:
Claudia Heer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wiesbaden
Kooperation:
Frauen- und Familienbeauftragte Alsbach-Hähnlein
Datum:
Freitag, 17. Oktober 2014, 15:00 – 18:00 Uhr
Veranstaltungsort:
64665 Alsbach-Hähnlein, Bürgerhaus Sonne, Hauptstraße 26
Teilnahmebeitrag:
€ 5,-
Anmeldung:
Familienbeauftragte Frau Lauer-Schneider, Tel.: 06257/5008530, lauer-schneider@alsbach-haehnlein.de
Anmeldeschluss:
08. Oktober 2014