30. März 2020 

Kulanz der Vermieter sichert langfristigen Erfolg

Stadt gewährt Stundungen auf Antrag

ZWINGENBERG, März 2020 (meli), Die Stadt Zwingenberg ruft angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie alle Vermieter gewerblicher Immobilien dazu auf, ihren Mietern durch kulante Regelungen in den nächsten Wochen entgegen zu kommen. Besonders für die Gastronomie, aber auch für viele andere kleine Gewerbetreibende stellten die aktuellen Einschränkungen und Verbote große Probleme dar. Viele von ihnen würden hierdurch in eine existenzielle wirtschaftliche Krise gebracht. Zwar herrsche allenthalben großes Verständnis für die Notwendigkeit der vom Staat angeordneten Maßnahmen, doch hätten viele Gewerbetreibende schlichtweg Angst um ihre Existenz.

In ihrem Aufruf danken die Stadträte den Unternehmerinnen und Unternehmern daher für deren Umsicht und verantwortungsbewusstes Handeln. Die notwendigen Schließungen und Beschränkungen seien vor Ort vorbildlich umgesetzt worden. Gleichzeitig bitten sie aber die Vermieter beziehungsweise Verpächter gewerblicher Immobilien mit ihren Vertragspartnern ins Gespräch zu kommen und großzügig über vorübergehende Erleichterungen bei der Miete oder Pacht nachzudenken. Wo erforderlich, geht die Stadt Zwingenberg mit gutem Beispiel voran und gewährten ihrerseits entsprechende Nachlässe oder Stundungsregelungen. Abzuwägen seien hier nämlich kurzfristige wirtschaftliche Vorteile gegen eine langfristig positive Entwicklung. Es sei niemandem gedient, wenn die Gewerbemiete irgendwie zusammengekratzt werde, die Geschäfte aber hinterher pleite seien und darunter zumindest mittelfristig dann auch die Einnahmen der Vermieter litten – von den Schäden für die Innenstädte ganz zu schweigen. In jedem Einzelfall müsse daher angesichts der aktuellen Umstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung des „Corona-Virus“ eine nachhaltige Lösung gefunden werden, so der Magistrat der Stadt Zwingenberg.

Wer, bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“, seinen Verpflichtungen gegenüber der Stadt Zwingenberg nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit, einen Stundungsantrag – beispielsweise für fällige Gewerbesteuerschulden – bei der Stadtverwaltung zu stellen. Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Stadt ( www.zwingenberg.de ) in der Rubrik Bürgerservice / Anträge und Formulare zur Verfügung. Jeder Einzelfall werde eingehend geprüft und wohlwollenden betrachtet, teilt die Verwaltung mit. Bei Bedarf sei auch eine persönliche Beratung durch das Steueramt oder die Stadtkasse jederzeit möglich. Derzeit wird jedoch eine Kontaktaufnahme per E-​Mail empfohlen. Die entsprechenden Adressen der Ansprechpartner sind ebenfalls auf der städtischen Website zu finden.