23. April 2013 

Leinenzwang für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit gilt nicht für die Eberstädter Streuobstwiesen

EBERSTADT, April 2013 (meli), Die Untere Naturschutzbehörde Darmstadt weist darauf hin, dass während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit vom 15. März bis zum 15. Juli Pflanzen und die Lebensräume der Vögel vor Beeinträchtigungen und Verschmutzungen oder Belästigungen geschützt werden sollten, die durch wildernde oder streunende Hunde verursacht werden können. Dabei gilt der Leinenzwang für Hunde nur im Griesheimer Sand und nicht – wie fälschlicherweise gemeldet – auf den Eberstädter Streuobstwiesen.

Die Behörde bittet generell die Hundehalter um entsprechende Rücksichtnahme, damit unangeleinte Hunde in den Landschaftsschutzgebieten, dort vorkommende Bodenbrüter in deren Nester nicht verschrecken und stören. Gerade im Bereich des Vogelschutzgebietes Prinzenberg bei Eberstadt können die Vogelarten Wendehals, Gartenrotschwanz, Kleinspecht, Grünspecht, Steinkauz und Baumpieper von ihren Nestern vertrieben werden. Deren Eier und Junge werden dann leichtes Opfer von Krähen und Elstern oder kühlen aus. Das Geschehen spielt sich im dichten Gras oder Unterholz ab, für den Hundehalter selbst kaum wahrzunehmen.