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Der an diesem Tag am häufigsten festgestellte Fehler war der zu hoch eingestellte Sattel. Foto: DZ
01. Juni 2015 

Licht, Sattelhöhe, Helm und Verkehrsregeln noch ok?

„Senioren fit mit dem Rad“ – Seeheim-Jugenheims Seniorenbeirat und die Polizei luden zum Info­nachmittag ein

SEEHEIM-JUGENHEIM, Juni 2015 (dz), Der Seniorenbeirat Seeheim-Jugenheim lud zum Infonachmittag „Senioren fit mit dem Rad“ ein. Polizeihauptkommissar Ralf Drexelius von der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste begrüßte gemeinsam mit Jürgen Daedlow vom Seniorenbeirat die Teilnehmer in der Sporthalle am Rathaus Seeheim-Jugenheim. Bevor man sich individuell den Fahrrädern widmete, wurden mit einem kleinen Diavortrag die Besonderheiten im Straßenverkehr, nicht nur für Radfahrer, aufgefrischt. Gerade Besonderheiten, welche oft unbekannt sind, wurden hierbei hervorgehoben.

So auch zum Beispiel die Regelung für Fußgänger an einer in einen Kreisel einmündende Straßen. Ein Fußgänger darf vor dem aus dem Kreisel ausfahrenden Verkehr die Straße überqueren, aber nur bis zur Mitte der Fahrbahn, denn der einfahrende Verkehr genießt den Vorrang gegenüber dem Fußgänger. Zwar sind an den meisten ein- und abgehenden Straßen an Kreisel zur Gefahrenabwehr Fußgängerübergänge (Zebrastreifen) oder Verkehrsinseln zum sicheren Abwarten angelegt, aber nicht an allen wie PHK Ralf Drexelius erklärte.

Fast alle Anwesenden waren mit einem Pedelec gekommen. Ein Pedelec ist ein mit einem elektronischen Hilfsmotor versehenes Rad, dessen Kraft nur beim Treten in die Pedale unterstützend bis zum Erreichen von 25 Km/h das Rad mitantreibt. Wer schneller fahren möchte, kann dies nur noch mit eigener Muskelkraft erreichen.

Nach den europäischen Richtlinien einem Fahrrad gleichgestellt ist und es bedarf weder einer Zulassung, Helmpflicht oder Führerscheins zum Fahren. Wie zu erwarten gab es bei diesen eher neueren Fahrrädern keinerlei Beanstandung an Licht oder Bremse, jedoch oftmals der Schutzhinweis auf die Nutzung eines Helms. Dieser war zwar von jedem mitgebracht und intakt, doch oftmals nur im Gepäckträger oder Rucksack verstaut, nicht zuletzt wegen dem sonnigen Wetter.

Auffällig war, dass bei allen beschauten Rädern die Höhe des Sattels falsch eingestellt war. „Ein Sattel sollte so eingestellt sein, dass man darauf sitzend mit einem Fuß die Fußzehen auf den Boden bekommt“, erläuterte PHK Ralf Drexelius. „Die meisten stellen den Sitz zu Hoch ein, um das Bein beim heruntergetretenem Pedal durchzudrücken, doch das ist falsch. Beim Fahrradfahren muss das Bein immer noch leicht in der Beuge sein, auch beim untersten Punkt der Pedale.“, so der erfahrene Fahrradfahrer und Polizist.

Auch wenn bislang für Fahrrad- und Pedelecfahrer keine Helmpflicht besteht, sollte man freiwillig diesen auch auf kurzen Strecken immer aufsetzen, um Kopfverletzungen zu vermeiden. Eine Alternative zum klassischen Fahrradhelm bieten gute Fahrradgeschäfte an: Den mit einem Airbag ausgestatteten Fahrradhelm. Dieser wird angelegt wie eine lockere Halskrause und löst durch einen Sensor aus, wenn sich bei einem Unfall der Radfahrer abrupt dem Boden nährt. In Millisekunden wird der Airbag aufgeblasen und formt sich als Aufprallschutz um den Kopf herum, so dass schwere Verletzungen verhindert werden können. Den Fahrrad-Airbag gibt es in verschiedenen Größen und kostet im Handel zwischen 250 und 300 Euro. Nach einem Auslösen muss der Airbag, vergleichbar mit einem Autoairbag neu aufbereitet werden.

Fotos: Dirk Zengel
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