20. April 2020 

Lockerungen ab dem 20. April

Was ist neu, was bleibt bestehen?

DARMSTADT-DIEBURG, April 2020 (meli), Der Bund und die Regierungschefs der 16 Bundesländer haben sich am Mittwochnachmittag (15.) auf Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus geeinigt. Für Hessen und damit auch für den Landkreis Darmstadt-Dieburg gilt wie bisher das bisherige Kontaktverbot bis zum 3. Mai. Das bedeutet, auch weiterhin dürfen sich Personen maximal zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.

Neu ist, dass ab Montag, 20. April, alle Geschäfte, die nicht mehr als 800m² Verkaufsfläche haben unter Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln des RKI öffnen dürfen. Das Land Hessen hat deutlich dargestellt, dass die 800m²-Regelung strikt angewandt wird und eine Verkleinerung der Verkaufsfläche durch Absperrungen nicht die Möglichkeit eröffnet, Geschäfte, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 800m² verfügen, zu öffnen. Eisdielen können ab 20. April Eis verkaufen. Bislang waren sie davon ausgenommen. Das Eis darf nur in Bechern verkauft werden, nicht in Waffeln. Außerdem darf das Eis im Umkreis von 50 Metern um die Eisdielen nicht verzehrt werden. Restaurants, Bars und Kneipen bleiben weiterhin geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen bleibt weiter erlaubt.

Schulbetrieb wird sukzessive wieder aufgenommen

Am 27. April beginnt der Unterricht in Hessen zuerst mit den Abschlussklassen der Haupt-, Real- und Berufsschulen, die vierten Klassen der Grundschulen sowie die Förderschulklassen. Außerdem kommen die zwölften Klassen der Gymnasien zurück in die Schulen – mit Ausnahme der G8-Jahrgänge, die ihre schriftlichen Abiturprüfungen schon hinter sich haben. Alle anderen Altersstufen müssen sich noch länger gedulden. Um das Infektionsrisiko zu senken, sollen künftig maximal 15 Schüler zusammen unterrichtet werden. Dafür sollen Klassen geteilt werden. Es findet kein Sportunterricht statt. Die Sportstätten werden nur für Sportprüfungen geöffnet.

Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen. Die Landesregierung hat jedoch beschlossen, die Notbetreuung weiter auszubauen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung erhalten ab dem 20. April auch alleinerziehende Berufstätige.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg bleibt bis auf Weiteres im Notbetrieb. Die Kreishäuser und alle Außenstellen der Verwaltung bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Das heißt, dass auch weiterhin gilt, dass in dringenden Fällen, beispielsweise bei unaufschiebbaren Terminsachen, eine telefonische Terminvereinbarung möglich ist.

„Die Verlängerungen der Maßnahmen finde ich richtig, denn nur so kann es uns weiterhin gelingen, dass der Anstieg der Neuinfektionen moderat ansteigt und nicht exponentiell. Ich finde es aber auch richtig, dass es Lockerungen gibt. Es ist gut, dass der Schulbetrieb ab 20. April schrittweise aufgenommen wird und dass ab Montag auch weitere Geschäfte öffnen dürfen. Wir müssen sukzessive, aber mit Vorsicht, zurück ins normale Leben. Damit das gelingt, möchten ich alle Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis bitten, sich auch weiterhin an das Kontaktverbot, die Abstandsregeln und die Hygieneregeln des RKI zu halten“, erläutert Landrat Klaus Peter Schellhaas.