Seeheim-Jugenheim

Die Wehren aus Seeheim-Jugenheim und ihren Ortsteilen arbeiten sehr gut vernetzt miteinander. Foto: Peter Fieber
31. Mai 2020 

Mehrere Einsätze der Feuerwehr

Die Wehren aus Seeheim-Jugenheim und ihren Ortsteilen mussten in den letzten Wochen vermehrt ausrücken

SEEHEIM-JUGENHEIM, Mai 2020 (meli), Ein auf die Fahrbahn der Kreisstraße 143 (Ober-Beerbacher Tal) gestürzter Baum rief die Seeheimer Wehr am Dienstag (21.April) um 11.52 Uhr auf den Plan. Die Einsatzkräfte beseitigten das Hindernis. Zu einem Einsatz im Rahmen der Tierrettung wurde die Feuerwehr Ober-Beerbach am Samstag (25. April) um 20.14 Uhr gerufen.

In der Straße „Im Berggarten“ hatte sich ein Vogel in einem Gully verfangen und konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien. Die Einsatzkräfte öffneten den Gullydeckel und verhalfen dem Tier somit wieder in die Freiheit.

„Wasser im Keller“ lautete um 19.43 Uhr das Alarmstichwort zu einem Einsatz der Feuerwehr Seeheim am Montag (27. April) auf einem Anwesen in der Straße „Im Raßdorf“. Die Einsatzkräfte beseitigten mit einfachen Mitteln die geringfügige Wassermenge und konnten nach kurzer Zeit wieder abrücken.

Zu einem erneuter „tierischen“ Einsatz wurde die Feuerwehr Ober-Beerbach am Donnerstag (07. Mai) 13.51 Uhr in die Ernsthöfer gerufen. Gemeldet war eine „angriffslustig wirkende, circa einen Meter lange Schlange im Garten“ eines dortigen Anwesens. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war die Schlange bereits verschwunden. Im Rahmen einer Suche wurde diese im Umfeld ausfindig gemacht und als harmlose Ringelnatter identifiziert. Weitere Maßnahmen wurden daraufhin durch die Feuerwehr nicht ergriffen.

„Unklares Feuer Bereich am „Talhof“ lautet eine Alarmmeldung für die Feuerwehr Balkhausen am Samstag (09. Mai) um 09.51 Uhr. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um ein nicht ange- meldetes Nutzfeuer handelte. Der Verursacher wurde veranlasst, dass Feuer zu löschen.

Ein großflächiger Stromausfall um die Mittagszeit in Seeheim mit Schwerpunkt im Bereich des alten Ortskerns rief am Montag (11. Mai) um 12.06 Uhr unter anderem die Feuerwehr Seeheim auf den Plan. Durch die im Feuerwehrstützpunkt Seeheim vorgehaltenen beiden Anhänger mit Groß-Notstromaggregaten wurde die Stromversorgung zur Aufrechterhaltung des Pumpenbetriebs der Abwasserhebewerke im Bereich der Kreuzung Schulstraße/Tannenbergstraße und Grundweg Süd jeweils vor Ort sichergestellt.

Die Einspeisung zur Notstromversorgung des Feuerwehrstützpunkts erfolgte über den Rüstwagen der Seeheimer Wehr. Nachdem der Stromausfall durch den Netzversorger nach etwa einer halben Stunde behoben worden war, konnte der Einsatz beendet werden.

Eine ebenfalls in dem Zeitraum des Stromausfalls erfolgte Alarmierung mit dem Stichwort  „Rauch aus Rohr“ zu einem mehrgeschossigen Wohngebäude in der Straße „Weedring“  erwies sich vor Ort als Abluft eines dortigen privaten Notstromaggregats und erfordert kein Eingreifen der Feuerwehr.

Ebenfalls an diesem Montag mussten mehrere Bäume, die aufgrund der widrigen Witterungsverhältnisse auf die Fahrbahn der Landesstraße 3098 östlich der Ortslage Ober-Beerbach gestürzt waren bzw. zu stürzen drohten, beseitigt werden.

Hierzu wurden um kurz nach 16.30 Uhr sowohl die Feuerwehr Ober-Beerbach als auch die Drehleiter der Feuerwehr Seeheim angefordert.

Die Ober-Beerbacher Einsatzkräfte konnten die Gefahr mit eigenen Kräften und Mitteln beseitigen, so dass die  Seeheimer Drehleiter nicht mehr eingesetzt zu werden brauchte.

Eine Alarmierung unter dem Stichwort“ Dringende Türöffnung“ führte am Mittwoch (13. Mai) um 11.14 Uhr zu einem Ausrücken der Seeheimer Wehr in die Reichenberger Straße. Ein entsprechendes Eingreifen der Feuerwehr war jedoch in der Folge nicht erforderlich, da sich schnell herausstellte, dass sich niemand im Haus befand.

„Unklare Rauchentwicklung zwischen Egerländer und –Reichenberger Straße“ lautete das Alarmierungsstichwort am Samstag (15. Mai) um 07.51 Uhr. Eine Erkundung vor Ort ergab dass die Rauchentwicklung von einem nicht angemeldeten Nutzfeuer ausging. Der Verursacher wurde aufgefordert, das Feuer zu löschen. Die Feuerwehr brauchte nicht weiter tätig zu werden.