05. März 2013 

Rückenwind für den Präsidenten

Hochschulrat gratuliert Professor Hans Jürgen Prömel zur Wiederwahl

DARMSTADT, März 2013 (meli), Der Hochschulrat hat die Wiederwahl des TU-Präsidenten Professor Hans Jürgen Prömel als Zeichen der „Kontinuität“ begrüßt.

In seiner turnusgemäßen Sitzung hat der Hochschulrat TU-Präsident Professor Prömel zur Wiederwahl durch die Universitätsversammlung gratuliert. Das Ergebnis ist laut Hochschulrat eine „Bestätigung des einmütigen Votums der Findungskommission“, die paritätisch aus Mitgliedern der Universitätsversammlung und des Hochschulrats zusammengesetzt war und die alle eingegangenen Bewerbungen gesichtet und bewertet hatte. Mit der Wiederwahl sei „Kontinuität gewahrt“, hob der Hochschulrat in einer Erklärung hervor. „Damit können der Präsident und das Präsidium ihre außerordentlich erfolgreiche Arbeit fortsetzen.“ So könnten auch künftig die operativen und strategischen Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, die das TU Darmstadt-Autonomiegesetz biete.

Der Hochschulrat würdigte die Dynamik der TU Darmstadt in den vergangenen Jahren: Die Bauinvestitionen in Höhe von knapp 330 Millionen Euro seit 2007 sowie die umfangreichen Anstrengungen, um der immens gewachsenen Zahl von Studierenden etwa durch Schaffung etlicher Lernzentren gute Studienbedingungen bieten zu können, seien beeindruckende Leistungen. Von großer Bedeutung seien auch die Schärfung des Forschungsprofils sowie eine sorgfältige Auswahl bei der Berufung neuer Professorinnen und Professoren. Die Förderung von Forschung und Lehre muss auch künftig gut ausbalanciert werden.

Der Hochschulrat betonte abschließend, die TU Darmstadt solle in ausgewählten Themen künftig stärker eine Leuchtturmfunktion in der Region Rhein-Main übernehmen.

Der Hochschulrat
Der Hochschulrat besteht aus 10 externen Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die Mitglieder werden von der Hessischen Landesregierung bestellt, für die Hälfte der Mitglieder hat die TU Darmstadt das Vorschlagsrecht. Der Hochschulrat hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten und übt Kontrollfunktionen aus. Er unterbreitet auch den Wahlvorschlag zur Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin.