18. Dezember 2013 

Schaufel und Besen im Wintereinsatz – Gehwege freihalten

SEEHEIM-JUGENHEIM, Dezember 2013 (meli), Es fielen die ersten Schneeflocken. Deshalb erinnern die Gemeindeverwaltungen die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücke an ihre Verpflichtung zur Schneeräumung. Die Bereiche vor den Grundstücken müssen so von Schnee und Eis geräumt werden, dass eine durchgängig benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.

Die Verpflichtung zur Räumung besteht zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Bei Schneefall ist die Räumung unverzüglich durchzuführen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfende Materialien zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang verwendet werden, dass keine übermäßige Verschmutzung der Gehwege eintritt. Salz ist nur in geringen Mengen einzusetzen.

Die Gehwege sind in einer Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Besonders erschwerend ist es, wenn in engen steilen Straßen Kraftfahrzeuge abgestellt werden und dadurch kaum noch Platz für die Schneeräumung bleibt.