Winterdienst: Eigentümer stehen in der Pflicht
BENSHEIM, Januar 2017 (meli), Da der Winter in diesem Jahr auch in Bensheim schon für Eis- und Schneeglätte gesorgt hat und weitere Schneefälle erwartet werden, weist die Stadt auf die Straßenreinigungssatzung hin, in der auch der Winterdienst klar geregelt ist. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Eigentümer bei Schnee und Eis die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. mehr »
