Darmstadt, Kreis Bergstrasse, Kreis Odenwald

Der DGB Südhessen informiert über Arbeitsrecht, Home Office und Kurzarbeitergeld. Foto: Shutterstock
26. März 2020 

Corona: Arbeitsrecht, Home Office, Kurzarbeitergeld

Was Beschäftigte wissen müssen – der DGB Südhessen informiert

SÜDHESSEN, März 2020 (meli), Angesichts der weiter zunehmenden Corona-Fälle und der flächendeckenden Schließung von Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben, Geschäften, usw. stellen sich zahlreiche Fragen für Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen. So stehen zum Beispiel Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor akuten Betreuungsproblemen und potentiell auch vor Einkommensunsicherheiten.

Ungewiss ist auch die Situation der Beschäftigten, deren Betriebe von behördlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Die existierenden gesetzlichen Regelungen sind nur bedingt geeignet, angemessene Lösungen breit zu stellen – sie sind auf ein derart flächendeckendes Ereignis nicht ausgerichtet. Es bedarf daher in einigen Punkten dringend flächendeckender politischer Lösungen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat zu zentralen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Corona – Wann darf ich, wann muss ich zuhause bleiben?, Home Office, Dienstreisen, Corona-Fälle im Betrieb, Betriebsschließungen, Quarantäne, Lohnfortzahlung, Kurzarbeitergeld, betrieblicher Gesundheitsschutz und Vorsorgemaßnahmen, Termine beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur – eine erste, wichtige Orientierung zusammengestellt:

https://www.dgb.de/-/m72

Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.

DGB-Regionsgeschäftsführer Jürgen Planert und DGB-Regionssekretär Horst Raupp machen deutlich: „Es muss jetzt alles getan werden, um Menschen zu schützen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Arbeitsplätze sowie die Einkommen der Beschäftigten zu sichern“.