Land- und Forstwirtschaft profitieren von Soforthilfe des Landes Hessen
WIESBADEN, April 2020 (meli), Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können seit Montag ebenfalls Anträge auf Soforthilfe des Landes Hessen stellen. „Dass die Saisonarbeitskräfte zurzeit nicht kommen können, ist eine zusätzliche Härte für die Bäuerinnen und Bauern. Es drohen Ernteausfälle und damit Einkommenseinbußen für die Landwirtschaftsbetriebe, die sich vor allem auf den Obst- und Gemüseanbau spezialisiert haben. Es ist gut, dass in dieser Situation auch die Hessischen Landwirtinnen und Landwirte einen Antrag auf Soforthilfe stellen können. Gleiches gilt für die Forstwirtschaft, die aufgrund der großen Waldschäden, mangelnden Saisonarbeitskräften und einem eingebrochenen Exportmarkt vor großen Herausforderungen steht. Bund und Land stellen die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung“, erklärte Landwirtschaftsministerin Hinz heute in Wiesbaden.
Der Ansturm auf die Online-Plattform zur Antragstellung beim Regierungspräsidium Kassel war am Montag groß. Die Lage hat sich jedoch deutlich entspannt. Zur Bearbeitung der Anträge stehen hierzu in allen Regierungspräsidien 700 Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. „Wir sind zuversichtlich, dass alle Anträge zügig bearbeitet werden und dass das Geld schnell bei den Land- und Forstwirtschaftsbetrieben ankommt“, so Hinz. „Unsere Bäuerinnen und Bauern sorgen für unsere Ernährungssicherheit – zusammen mit allen weiteren Menschen, die im Bereich Produktion, Logistik und Verkauf tätig sind. Das hat unseren Respekt und unseren Dank verdient.“
Hintergrund:
Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und Sozialunternehmen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und unter massiven Liquiditätsengpässen leiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Anträge auf Förderung können über eine Online-Antragsplattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden. Die Prüfung des Antrages und Auszahlungen erfolgen durch das Regierungspräsidium Kassel als antragsbearbeitende Stelle.
Der Online-Antrag kann täglich – auch an den Wochenenden – zwischen 6 und 24 Uhr eingereicht werden. Zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens muss das System aus technischen Gründen pausieren.
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