Garten-Natur-Tiere, Pfungstadt und Eberstadt - 23. April 2013 

Leinenzwang für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit gilt nicht für die Eberstädter Streuobstwiesen

EBERSTADT, April 2013 (meli), Die Untere Naturschutzbehörde Darmstadt weist darauf hin, dass während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit vom 15. März bis zum 15. Juli Pflanzen und die Lebensräume der Vögel vor Beeinträchtigungen und Verschmutzungen oder Belästigungen geschützt werden sollten, die durch wildernde oder streunende Hunde verursacht werden können. Dabei gilt der Leinenzwang für Hunde nur im Griesheimer Sand und nicht – wie fälschlicherweise gemeldet – auf den Eberstädter Streuobstwiesen. mehr »