Darmstadt, Fotogalerien, Urlaub und Reisen

Melibokus Rundblick sprach mit dem Zollamt in Darmstadt.
28. Juni 2017 

Nicht alles ist ein Souvenir

Wenn der Urlaub am Zoll endet und der Stress beginnt – Melibokus Rundblick sprach mit dem Zollamt

DARMSTADT, Juni 2017 (meli), Je weiter und exotischer der Urlaub, desto exotischer wünscht man sich das Souvenir. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn nicht alles was unbedenklich für die Heimreise angeboten wird oder am Meer oder anderswo gefunden wird, darf ausgeführt bzw. nach Deutschland eingeführt.

Kulturgüter

Verschiedene Länder, darunter auch die Türkei stellen die Ausfuhr von Antiquitäten und Kulturgütern unter hohe Strafe.
Dennoch bieten viele Händler alte Münzen, Schmuck und Vasen Touristen zum Kauf an und versichern, dass die Ausfuhr problemlos möglich wäre. Von Glück kann man sprechen, wenn der Zoll bei der Ausreise feststellt, dass man eine wertlose Nachbildung für teures Geld erstanden hat.
Aber auch der wohlgeformte Stein vom Strand oder Wegesrand wurde vom türkischen Zoll als Teil einer historischen Städte oder Gebäudeanlage identifiziert und der Tourist muss mit einer Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren rechnen.

Muscheln/Korallen

Gerade im Urlaub am Meer findet man die eine oder andere Muschel oder eine angeschwemmte Koralle am Strand. Wer nicht so viel Finderglück hat, dem helfen die Händler an der Promenade mit zahlreichen Angeboten. Doch auch hier drohen hohe Geld- und Haftstrafen aufgrund des Artenschutzes. Hierbei macht der Gesetzgeber keinen Unterschied, ob die Muschel selbst gefischt, gekauft oder gefunden wurde. In vielen Ländern wird bereits die Ausfuhr bestraft, auch wenn der Verkauf in einheimischen Geschäften geduldet ist.

Pflanzen und Tiere

Das gleiche gilt auch für viele Pflanzen und Tiere bzw. Tierprodukte. Neben dem Artenschutz und Einfuhrbestimmungen sollte man sich auch überlegen, dass man mit dem Kauf eines Gürtels aus Schlangenhaut, einem ausgestopften Krokodil oder dem Sitzhocker aus einem Elefantenbein auch weiterhin das meist illegale Töten von bedrohten Tierarten unterstützt. Zum Tode verurteilt sind jedes Jahr auch viele Tiere, welche oft aus falscher Tierliebe oder als ausgefallenes Mitbringsel im Koffer (ver-)enden. Nicht nur Tiere, sondern auch viele Pflanzenarten fallen unter den Artenschutz oder dürfen aus anderen Gründen nicht eingeführt werden.

Als kleine Regel sollte man im Hinterkopf behalten: Was in einem Land geboren (gewachsen) ist, sollte auch in diesem Land verbleiben, auch nach dem Tod.

Weitere Informationen über Freimengen und Einfuhrvorschriften finden man auf der Internetseite www.zoll.de.

Die Redaktion vom Melibokus-Rundblick wünscht allen Lesern eine erholsame Ferien- und Urlaubszeit.

Fotos: Dirk Zengel
[nggallery id=476]