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Metalldetektoren spüren die Schätze mittels verschiedener Frequenzen auf. Foto: tt
03. Januar 2022 

Sondengänger: Die Schatzsucher der Neuzeit

Immer mehr Menschen sind regelmäßig mit dem Metalldetektor unterwegs

(tt), Schon kleine Jungs träumen davon, einen Schatz zu finden. Doch dafür muss man nicht unbedingt zum Goldschürfen nach Alaska fahren oder in den Tiefen der Ozeane herum tauchen. Auch in der Heimat wartet so manche spannende Entdeckung. Ganz egal, ob es sich bei den Funden um wertvolle Raritäten oder vergessene Zivilisationsreste handelt: Sondengänger sind immer auf der Suche nach Sensationen. Kleinen oder großen.

Die Szene boomt. Immer mehr Menschen gehen regelmäßig „Sondeln“, wie die Schatzsuche unter Eingeweihten gern genannt wird. In Deutschland sollen es weit über zehntausend sein. Harte Zahlen existieren nicht. Der Antrieb der meisten Sondengänger: Entdeckergeist. Nützlich sind aber auch ein waches Interesse an lokaler Geschichte und eine gründliche Vorbereitung. Denn wo nichts war, da kann man auch nichts finden. Ehemalige Siedlungsgebiete, zugewachsene Wege und einstige Schlachtfelder bieten eine hohe Chance, dass der Untergrund interessante Objekte aus der Vergangenheit archivieren könnte. Alte Münzen etwa, Gürtelschnallen, Gewehrkugeln oder Ringe. Die modernen Jäger der verlorenen Schätze sind mit professioneller Ausrüstung und – im Idealfall – historischem Bewusstsein unterwegs.

Um nicht mit den Behörden in Konflikt zu geraten, ist eine Suchgenehmigung erforderlich. Denn es gibt in jedem Bundesland bestimmte Regeln, wie man Funde bergen, melden und dokumentieren sollte. Der sogenannte Schatzregal-Paragraf gibt die Richtung vor und definiert, welche Funde kulturhistorisch relevant und damit in Landesbesitz sind. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Sanktionen. In Hessen ist die Suche mit Metallsonden nach wertvollen Hinterlassenschaften genehmigungsbedürftig. Seit 2011 gibt es ein sogenanntes Schatzregal. Dieses Amt kann innerhalb einer dreimonatigen Frist Anspruch auf die Funde erheben. Der Staat schaut also genau hin, was einer aus dem Boden holt.

Und nicht jeder in der Community freut sich darüber, dass dieses Hobby so viele an die frische Luft lockt. Viele haben Bedenken, dass unbedarfte Zeitgenossen in der Hoffnung auf kostbare Bodenschätze leichtfertig durch die Botanik trampeln und es den seriösen Kollegen schwerer machen, an die nötige Genehmigung zu kommen. Auch so mancher Archäologe befürchtet eine Zerstörung bislang noch unentdeckter Bodendenkmäler, wenn Sondengänger in Scharen über das Land pflügen.

Die Dunkelziffer derjenigen, die sich nicht um Vorgaben scheren, macht ihnen am meisten Sorgen. Die Landesdenkmalpflege betont: Ungenehmigtes Sondengehen ist kein Kavaliersdelikt. Laut Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmale Objekte, an deren Erhalt aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit verborgen im Boden befinden, sind archäologische Kulturdenkmale und daher automatisch durch das Gesetz geschützt. Nachforschungen mit dem Ziel, solche Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung, für deren Erteilung landesweit das Landesamt für Denkmalpflege zuständig ist. Es bleibt heikel: Schnell bewegen sich die Buddler im juristischen Graubereich und werden vom Schatzsucher zum Raubgräber degradiert.

Das Procedere, ob gewissenhafter Spürhund oder achtloser Schnüffler, ist fast immer gleich: Befindet sich ein eisenhaltiges Metall im Untergrund, schlägt der Detektor an – akustisch und grafisch. Könner lassen das empfindliche Messgerät gefühlvoll über die Erdoberfläche gleiten. Teurere Detektoren könnten nicht nur unterscheiden, ob es sich um Eisen oder ein wertvolleres Metall handele, sondern liefern auch Informationen über die Größe des im Boden liegenden Objekts. Münzen mittlerer Größe erkennt die Sonde auch dann noch, wenn sie zwischen zehn und 20 Zentimetern tief liegen. Je nach Qualität der Ausrüstung. Gefragt sind Multifrequenzgeräte mit numerischer Tiefenanzeige samt GPS und Wireless-Audio, mit dem die Töne über den Funkkopfhörer direkt ins Ohr gehen. High-tech für moderne Schatzsucher, denen nichts entgehen soll. Auch der Spaten ist Standard. Buddeln gehört zum Job.
Besondere Vorsicht ist bei Munitionsfunden geboten. Explosives im Erdreich sollte man stante pede den Behörden melden. Für schlummernde Granaten und Co. sind Polizei und Kampfmittelbeseitigungsdienst zuständig. Im vergangenen November war ein Münzsammler in Franken mit seinem Detektor auf eine Fliegerbombe gestoßen. Er meldete den angezeigten Fund vorschriftsmäßig. Hätte er den Sprengkörper freigelegt, wäre das womöglich böse ausgegangen.
Doch das allermeiste ist harmloser Eisenschrott: Abzugslaschen von Getränkebüchsen, Kronkorken, Nägel und andere Kleinteile, die in der Natur landen. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass Sondengänger bedeutsame Goldschätze gefunden oder Hinweise auf vermisste Personen an den Tag gelegt haben. Wieder anderen gehen als Auftrags-Detektive ans Werk, spüren verlorene Eheringe wieder auf. Wenn die manifestierte Liebe nach Jahrzehnten wieder am Finger steckt, ist das auch gesetzlich im tiefgrünen Bereich.